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Provisionssätze
Die nachstehend aufgeführten Sätze entsprechen den in Bayern üblichen
Maklerprovisionen. Sie sind im Erfolgsfall zu zahlen:
a) bei An- und Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen,
berechnet vom Vertragswert vom Verkäufer wie auch vom Käufer je 3 %.
b) bei An- und Verkauf von Grundbesitz, berechnet von dem erzielten
Gesamtkaufpreis, d.h. von allen dem Verkäufer versprochenen Leistungen:
Oberbayern und München - vom Verkäufer 2 % und vom Käufer 3 %
übriges Bayern - vom Verkäufer und Käufer je 3 %
c) Erbbaurecht vom Grundstückswert, vom Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten je 3 %
d) Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks (zahlbar vom Berechtigten) 1 %
e) bei Vermietung und Verpachtung vom Mieter / Pächter
I) bei Verträgen bis zu 5 Jahren Dauer 2 Monatsmieten als Mindestgebühr
II) bei Vertragsdauer über 5 Jahre von der Vertragssumme, höchstens jedoch
aus der 10 - Jahres-Mietsumme 3 % ( Vereinbartes Vormiet - Optionsrecht wird
der Vertragsdauer hinzugerechnet )
f) bei Vermittlung von Lieferantenverträgen, Lizenzverträgen, Kooperationen, Darlehnsverträgen,
Verträgen zur Aufbaufinanzierung u.a. ist vor Abschluß des Vertrages mit uns eine
Provisionsvereinbarung schriftlich für den jeweiligen Fall zu treffen, andernfalls
gelten für die Parteien von uns festzusetzende Provisionssätze als anerkannt.
Zu den vorstehenden Provisionssätzen werden die jeweils gültigen
Mehrwertsteuerbeträge zugeschlagen.
Die Provisionen sind bei Vertragsabschluß fällig.
Bei Kaufleuten gilt Nürnberg als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart.
Diese Provisionssätze sind bindend auch wenn im Exposé versehentlich andere
Angaben gemacht wurden.
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